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Darf vermieter schloss austauschen
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Als Vermieter dürfen Sie das Schloss an der Tür der Mietwohnung in der Regel nicht austauschen. Ihr Mieter hingegen darf jederzeit ohne zu fragen das Schloss wechseln, muss das alte aber aufheben, um es bei Auszug auf Ihren Wunsch wieder einbauen zu können.
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Ihr Vermieter darf nämlich keinesfalls das Schloss an Ihrer Tür eigenmächtig austauschen. Die einzige Ausnahme davon ist, wenn er sich aufgrund einer Notsituation Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen und das Schloss aufbrechen lassen musste.
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Darf ein Mieter das Haustürschloss ohne Zustimmung des Vermieters austauschen? Ja, Mieter dürfen das Schloss ihrer Wohnungstür eigenständig austauschen, solange kein dauerhafter Schaden entsteht und das Originalschloss beim Auszug wieder angebracht wird.
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Der Vermieter darf das Schloss an der Tür der Mietwohnung nicht ohne guten Grund wechseln lassen. Dem Mieter hingegen ist das erlaubt, wenn er das alte Schloss mitsamt Schlüsseln aufbewahren, um es beim Auszug wieder einzubauen, falls der Vermieter das wünscht.
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