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Beschäftigung werkstudenten sozialversicherung
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In den weiteren Sozialversicherungszweigen besteht für Werkstudenten Versicherungs- und Beitragsfreiheit. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Studierende, die mehr als geringfügig und mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt sind, sind voll sozialversicherungspflichtig.
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Werkstudenten sind – außer in der Rentenversicherung – versicherungs- und beitragsfrei. Für eine Beschäftigung als Werkstudent oder Werkstudentin ist wesentlich, dass das Studium im Vordergrund steht.
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Werkstudenten sind in der Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sofern die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllt sind. Nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fallen Beiträge an.
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Prinzipiell gilt aber auch bei der Beschäftigung als Werkstudent eine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass eine Kranken- und Rentenversicherung bestehen muss.
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